AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Webinaren und Kursen, die Vermittlung von Mandanten und Mitarbeiter sowie die Erstellung steuerlicher Gutachten durch die Steuer-Fachschule.de GmbH, im Folgenden Steuer-Fachschule genannt.

 

1.Teilnahme an einem Webinar

1.1.

Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen Webinar- und Kursprogramm. Das aktuelle Webinar- und Kursprogramm finden Sie auf der Website www.steuer-fachschule.de/kurse/

1.2.

Die Steuer-Fachschule behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung des Vertragspartners an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Änderungen im Rahmen des Dozenteneinsatzes sowie die Absage von Webinar- und Kursprogrammen.

1.3.

Die Anmeldung zu einem Webinar- und Kursprogramm kann bis 2 Wochen vor Beginn kostenfrei widerrufen werden. Der Rücktritt/Widerruf bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf später als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, ist die volle Gebühr zu entrichten. Sofern in der jeweiligen Webinar- und Kursprogramm weitergehende Kündigungsfristen aufgeführt sind, gelten diese.

1.4.

Die Nichtteilnahme an einem Webinar- und Kursprogramm oder Teilen davon entbindet nur dann von der vereinbarten Zahlungsverpflichtung, wenn der Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat. Etwaige ersparte Aufwendungen werden erstattet. 

1.5.

Die Gebühr ist bei Buchung des Webinar- und Kursprogramms über die Buchungsmaske zu entrichten.

1.6.

Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem jeweiligen Webinar- und Kursprogramm.

1.7.

Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils aktuell gültigen Umsatzsteuer

1.8.

Muss ein Lehrgang/Seminar/eine Prüfung von der Steuer-Fachschule abgesagt werden, werden bereits entrichtete Gebühren vollständig erstattet, sofern nicht der Ausfall vom Vertragspartner zu vertreten ist. Die Steuer-Fachschule wird im Übrigen über den Ausfall informieren.

1.9.

Die Steuer-Fachschule haftet nicht für Schäden des Vertragspartners. Ausgenommen hiervon sind Schäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.

2.1. Vermittlung von Mitarbeitern

2.1.

Die Steuer-Fachschule verfügt über Expertenkenntnisse im Bereich der Rekrutierung von Mitarbeitern für die Besetzung offener Arbeitsplätze. Dabei sucht und präsentiert die Steuer-Fachschule dem Auftraggeber Kandidaten. Die Suchaufträge werden jeweils durch elektronische Auftragserteilung ausgelöst (bspw. durch ein Abonnement des Newsletters), es sei denn, es wird anders vereinbart. Ein Kandidat gilt als durch die Steuer-Fachschule empfohlen, sobald Informationen übermittelt wurden, welche die Identifikation des Kandidaten durch den Auftraggeber ermöglichen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kannte. Diese Regelung gilt nicht für den Fall, dass sich ein Kandidat innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Vorstellungsdatum unabhängig von dieser Empfehlung beim Auftraggeber auf eine seiner aktuellen Vakanzen beworben hat oder von einem anderen Unternehmen vorgestellt worden ist. Jedoch ist der Auftraggeber verpflichtet, der Steuer-Fachschule zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch vor Beginn des Interviewprozesses, davon zu unterrichten. Anderenfalls gilt der Kandidat als von der Steuer-Fachschule empfohlen.

2.2.

Die Parteien erkennen an und bestätigen, dass jede Partei in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erbringung und dem Erhalt der Dienstleistungen (Personalvermittlung) eigenständig als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Gesetze agiert. Hierbei handelt es sich nicht um gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Artikels 26 DSGVO. Dies gilt auch für eine Datenverarbeitung, die die Steuer-Fachschule auf Aufforderung des Auftraggebers in dessen Systemumgebung eingibt. Der Einsatz von elektronischen Datenverarbeitungssystemen/-programmen, die vom Kunden für die Zusammenarbeit vorgegeben werden, ist vorab mit der Steuer-Fachschule abzustimmen. Jede Verlagerung der Datenverarbeitung in ein Drittland darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind sowie in Übereinstimmung mit den Bedingungen, die die EU-Kommission und die deutschen Aufsichtsbehörden einer solchen Übertragung auferlegt haben, z.B. einen Vertrag unter Einbeziehung der EU-Standardvertragsklauseln in ihrer aktuellen Fassung. Die zwischen den Parteien ausgetauschten personenbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dienen ausschließlich zum Zweck der Geschäftsbeziehung (Personalvermittlung) und dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Nach Zweckerfüllung, Kündigung oder Ablauf des Einzelvertrages wird der Auftraggeber alle personenbezogenen Daten unverzüglich sicher vernichten oder elektronisch löschen, sofern dies nicht den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen widerspricht. Weiterhin gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

2.3.

Die Steuer-Fachschule.de erhält für die Präsentation/ Vermittlung eines Kandidaten vom Auftraggeber eine Vermittlungsprovision. Die Höhe der Vermittlungsprovision wird die Steuer-Fachschule dem Auftraggeber vor der Präsentation der Kandidaten mitteilen.

2.4.

Die Steuer-Fachschule ist nicht dazu verpflichtet dem Auftraggeber Kandidat/innen zu präsentieren/ vermitteln. Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, von der Steuer-Fachschule präsentierte/vermittelte Kandidaten zu berücksichtigen.

2.5.

Die Steuer-Fachschule haftet nicht für Eigenschaften, Fähigkeiten, etc. der Kandidat/innen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich anhand der Übermittlung der Bewerber-Unterlagen, die auf Angaben des Kandidaten oder Dritter beruhen, ein eigenes Bild hierüber zu machen. Die Haftung der Steuer-Fachschule- soweit gesetzlich zulässig- ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

3. Vermittlung von Mandanten

3.1.

Die Steuer-Fachschule verfügt über Expertenkenntnisse im Bereich der Akquise von Mandanten. Dabei sucht und präsentiert die Steuer-Fachschule dem Auftraggeber Mandanten. Die Suchaufträge werden jeweils durch elektronische Auftragserteilung ausgelöst (bspw. durch ein Abonnement des Newsletters), es sei denn, es wird anders vereinbart. Ein Mandant gilt als durch die Steuer-Fachschule empfohlen, sobald Informationen übermittelt wurden, welche die Identifikation des Mandanten durch den Auftraggeber ermöglichen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Mandanten bereits kannte.

3.2.

Die Parteien erkennen an und bestätigen, dass jede Partei in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erbringung und dem Erhalt der Dienstleistungen (Vermittlung von Mandanten) eigenständig als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Gesetze agiert. Hierbei handelt es sich nicht um gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Artikels 26 DSGVO. Dies gilt auch für eine Datenverarbeitung, die die Steuer-Fachschule auf Aufforderung des Auftraggebers in dessen Systemumgebung eingibt. Der Einsatz von elektronischen Datenverarbeitungssystemen/-programmen, die vom Kunden für die Zusammenarbeit vorgegeben werden, ist vorab mit der Steuer-Fachschule abzustimmen. Jede Verlagerung der Datenverarbeitung in ein Drittland darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind sowie in Übereinstimmung mit den Bedingungen, die die EU-Kommission und die deutschen Aufsichtsbehörden einer solchen Übertragung auferlegt haben, z.B. einen Vertrag unter Einbeziehung der EU-Standardvertragsklauseln in ihrer aktuellen Fassung. Die zwischen den Parteien ausgetauschten personenbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dienen ausschließlich zum Zweck der Geschäftsbeziehung (Vermittlung von Mandanten) und dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Nach Zweckerfüllung, Kündigung oder Ablauf des Einzelvertrages wird der Auftraggeber alle personenbezogenen Daten unverzüglich sicher vernichten oder elektronisch löschen, sofern dies nicht den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen widerspricht. Weiterhin gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

3.3.

Die Steuer-Fachschule.de erhält für die Vermittlung eines Mandanten vom Auftraggeber eine Vermittlungsprovision. Die Höhe der Vermittlungsprovision wird die Steuer-Fachschule dem Auftraggeber vor der Präsentation des Mandanten mitteilen.

3.4.

Die Steuer-Fachschule ist nicht dazu verpflichtet dem Auftraggeber Mandanten zu präsentieren/ vermitteln. Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, von der Steuer-Fachschule präsentierte/ vermittelte Mandanten zu berücksichtigen.

3.5.

Die Steuer-Fachschule haftet nicht für Eigenschaften, Fähigkeiten, etc. der Mandanten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich anhand der Übermittlung der Mandanten-Unterlagen, die auf Angaben des Mandanten oder Dritter beruhen, ein eigenes Bild hierüber zu machen. Die Haftung der Steuer-Fachschule- soweit gesetzlich zulässig- ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

4. Erstellung steuerlicher Gutachten

4.1.

Gutachten werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen erstellt. Widersprechende, ergänzende oder abweichende Regelungen vor oder bei Vertragsschluss bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Steuer-Fachschule in Schriftform.

4.2.

In dem Gutachten wird nur zu Fragen des Steuerrechts Stellung genommen; das Berufsrecht, insbesondere auch die Steuerberaterhaftung und das Gebührenrecht des Auftraggebers sowie das Steuerrecht anderer Länder als der Bundesrepublik Deutschland sind davon ausgeschlossen.

4.3.

Die Erstellung des Gutachtens erfolgt unter größtmöglicher Sorgfalt, objektiv und anhand des aktuellen Stands der Rechtsprechung und Literatur zum Zeitpunkt der Erstellung. Die Steuer-Fachschule ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber nach Abgabe des Gutachtens auf Änderungen der Rechtslage oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Parteiische Gutachten werden nicht erstellt.

4.4.

Bei dem Gutachten wird die Meinung des Gutachters wiedergegeben, die Anwendung des Gutachtens auf den Einzelfall liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Insbesondere, jedoch nicht ausschließlich bei streitigen oder ungeklärten Rechtsfragen muss der Auftraggeber selbst entscheiden, ob er der in dem Gutachten vertretenen Rechtsauffassung folgt.

4.5.

Die Aufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

4.6.

Das Honorar für das Gutachten richtet sich nach dem voraussichtlichen Zeitaufwand in Abhängigkeit vom Umfang und Schwierigkeitsgrad der zugrunde liegenden Fragestellung. Ein ungewöhnlich hoher Gegenstandswert (soweit feststellbar) kann die Honorarfindung beeinflussen.

4.7.

Das Honorar für die Erstellung eines Gutachtens wird durch einen Kostenvoranschlag mitgeteilt.

4.8.

Sollte die Anfrage nach Beginn der Bearbeitung noch um weitere Punkte ergänzt werden, bleibt eine angemessene Erhöhung des Honorars vorbehalten.

4.9.

Die Ausarbeitung wird als pdf-Datei per E-Mail übersandt.

4.10.

Es obliegt allein dem Auftraggeber, sich in Verwaltungs- bzw. Finanzgerichtsverfahren auf das Gutachten und die hierin vorgenommene rechtliche Bewertung zu berufen. Die Steuer-Fachschule übernimmt keinerlei Gewähr für die Bestätigung der im Gutachten vorgenommenen rechtlichen Würdigung durch Finanzverwaltung oder -gerichte. Die Steuer-Fachschule haftet nicht für den Ausgang von Verwaltungs- bzw. Finanzgerichtsverfahren entsprechend der im Gutachten vorgenommenen rechtlichen Bewertung. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für etwaige finanzielle Belastungen für die Mandantschaft des Auftraggebers, welche im Rahmen oder in Folge der Verwaltungs- bzw. Finanzgerichtsverfahren festgesetzt werden.

4.11.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die Haftung der Steuer-Fachschule (z.B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb des Produkts) – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Steuer-Fachschule ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern die Steuer-Fachschule fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

4.12.

Nach Erteilung einer Einverständniserklärung seitens des Auftraggebers kann die Veröffentlichung des Gutachtens durch die Steuer-Fachschule unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht (§ 57 Abs. 1 StBerG) erfolgen.

4.13.

Das Gutachten ist ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Ein gewerblicher Vertrieb ist ihm nicht gestattet. Vielmehr behält sich die Steuer-Fachschule räumlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Weiterverwertungsrecht des Gutachtens in Form der Vervielfältigung und Veröffentlichung für alle Druck- und elektronischen Ausgaben ohne Stückzahlbegrenzung vor. Ausnahmen von diesem Recht bedürfen der Zustimmung der Steuer-Fachschule.

5. Schriftform / Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. 

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lutherstadt Wittenberg, wenn die Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Die Steuer-Fachschule ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.